Beratungsprojekte Geschäftsentwicklung & Geschäftsorganistation
Der Bund fördert die Digitalisierungsaufgaben kleiner und mittelständiger Unternehmen mit 50% Zuschuss bei der Beratung durch das Förderprogramm go-digital.
Überblick und Inhalte
Die Förderung go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, erstreckt sich auf 3 Module:
- 1. Digitalisierte Geschäftsprozesse
- 2. Digitale Markterschließung und
- 3. IT-Sicherheit
Gefördert wird die Beratungsleistung für kleine und mittelständige Unternehmen, kurz KMU, in Deutschland, welche sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Wir sind ein zertifiziertes Beratungsunternehmen (Beraterkennzeichen 62404-ZW-697) für die Module Digitalisierte Geschäftsprozesse und Digitale Markterschließung und können die Förderung für Sie beantragen und die Beratung übernehmen. Für das Pflichtmodul IT-Sicherheit arbeiten wir mit unserem Leipziger Partnerunternehmen der Mitteldeutschen Gesellschaft für Informationssicherheit und Datenschutz mbH, kurz MGID, zusammen.
Die Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie hier:
BMWi Informationen
go-digital Portal

Nach der erfolgreichen Beratung übernehmen wir natürlich auch die Umsetzungsbegleitung für Ihre Digitalisierungsaufgaben.
Förderkriterien
Die Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
- Potenzial
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial - MitarbeiterInnen
Beschäftigung von weniger als 100 MitarbeiterInnen - Umsatz
Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro - Deutschland
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland - Förderfähigkeit
Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Vorteile
Ohne eine konkrete Planung funktioniert auch keine digitale Transformation. Go-digital ist genau dafür ins Leben gerufen worden. Die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelten sollen in den unternehmerischen Ablauf und die Geschäftsmodelle der Wertschöpfung auch bei kleinen und mittelständigen Unternehmen eingebunden werden. Daher ergeben sich aus dem Fördermittelprogramm für Sie folgende Vorteile:
- Zuschuss
Die notwendige Beratung zu Themen Ihrer Digitalisierung wird zu 50% bezuschusst. - IT-Sicherheit
Sie beginnen sich aktiv mit den Themen der digitalen Unternehmensorganisation, der digitalen Transformation Ihrer Wertschöpfung als auch sehr wichtigen Grundsätzen der IT-Sicherheit zu beschäftigen. - Kreativität
Aus unserer Erfahrung heraus, können Sie Ihre MitarbeiterInnen motivieren, weil Digitalisierung Überlastungen abbaut und Fehler reduziert. Damit baut sich Frustration ab und es entsteht Raum für Gestaltung und Kreativität. - Attraktivität
Ihr Unternehmen wird attraktiv für zukünftige KundInnen, aber auch neue MitarbeiterInnen, welche bereits gewohnt sind, digital zu arbeiten. - Unabhängigkeit
Ihr Unternehmen funktioniert zeitlich und örtlich unabhängiger. Auf alltägliche Herausforderungen können Sie besser reagieren. - Finanzierung
Sind können nach oder parallel zu der Förderung der Beratung auch weitere Fördermittel in Anspruch nehmen. Die gesamte Finanzierung digitaler Projekte wird zudem vereinfacht, weil die go-digital Beratung einem einheitlichen Qualitätsstandard folgt.
Ablauf
Folgender Regelablauf ist zu beachten, um die Förderung zu erlangen und das Beratungsprojekt durchzuführen:
- Woche 1
Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und besprechen das Beratungsprojekt und dessen Ziele. Danach können wir den Fördermittelantrag schreiben und ein Beratungsangebot formulieren. - Woche 2
Wir legen Ihnen den Fördermittelantrag und das Beratungsangebot vor. Sofern Sie dieses freigeben, reichen wir den Antrag beim BMWi ein. - Woche 3 – 10
Leider behält sich das BMWi vor, diesen Zeitraum der Prüfung des Antrages zu verlangen. In der Regel bekommt man aber bereits nach 3 bis 4 Wochen eine Entscheidung. Wir klären zwischenzeitlich eventuelle Rückfragen mit dem BMWi. - Woche 11
Der Fördermittelbescheid wird ausgereicht. Falls die Förderung gegebenenfalls nicht genehmigt wird, haben wir hierauf leider keinen Einfluss und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. - Woche 12
Die geförderte Beratung kann beginnen oder das Projekt muss im Rahmen der Möglichkeiten ohne Förderung durchgeführt werden. Bei letzterem obliegt die Entscheidung natürlich bei Ihnen. - Woche xx
Nach der Projektdurchführung der Beratung muss das Projekt abgerechnet und die Auszahlung der Förderung beantragt werden.